Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.
18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
18 Jahre
Klasse B vorhanden
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
15 Jahre
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2.
20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.
16 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.
18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Besonderheit: keine Prüfung
25 Jahre und mindestens 5 Jahre Klasse B
Die Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h berechtigt zum Führen von einspurigen Fahrrädern mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
15 Jahre
Inhaber und Chef der Fahrschule Jacobs
Thorsten ist seit 1988 Fahrlehrer und seit 2013 Inhaber der Fahrschule Jacobs.
Er schult die Klassen B und BE.
Fahrlehrer
Andreas Krehwisch ist seit 2022 in unserer Fahrschule tätig.
Andreas schult die Klassen B und BE.
Fahrlehrer
Arnd Schwinghammer ist seit 2019 in unserer Fahrschule tätig.
Er unterrichtet Theorie in Limburg und Diez.
Fahrlehrer
Michael Mlcoch ist seit 1970 Fahrlehrer verfügt somit über die längste Erfahrung. Er ist seit 2013 in unserer Fahrschule tätig.
Er schult Klasse B.
Fahrschulbüromanagerin
Susana da Costa ist seit 2022 in unserer Fahrschule tätig.
Sie kümmert sich um die Belange der Fahrschüler/Fahrschülerinnen und ist Anprechspartnerin bei Fragen. Sie informiert rund um die Ausbildung und ist für die Verwaltung zuständig.
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